Die antizipierten Auswirkungen der derzeit geplanten Gesetzesnovelle des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes finden Sie hier:
Achtung die Versionen werden laufend aktualisiert.
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zur Position der ÖVP, in Österreich müsse kein Kind ohne warme Mahlzeit auskommen
Mit Mindestsicherung gegen Teuerungen vorgehen
Die aktuelle Debatte um fehlende Kinderbetreuungsplätze, Personalmangel, Unterfinanzierung und mangelnde Wahrnehmung der Elementarpädagogik als zentrale Bildungseinrichtung, möchten wir als Bündnis um den Armutsaspekt erweitern. Hierzu wurde ein Positionspapier erarbeitet.
Am 02.10.2020 erging im Namen des Bündnisses folgende Stellungnahme zu der Begutachtung der Verordnung gemäß § 6 Abs. 3 Tiroler Mindestsicherungsgesetz GZ Va-777-1333/559
§ 1 Tiroler Mindestsicherungsgesetz:
„Ziel ist es Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen und BezieherInnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.“ Dafür setzen wir uns ein.
Mit 1. November ist nach einer Übergangsfrist die Tiroler Mindestsicherung NEU in Kraft getreten. Eine der gravierendsten Veränderungen im neuen TMSG ist, dass von der Übernahme der tatsächlichen, ortsüblichen Wohnkosten sowie der systematischen Trennung von Wohnkosten und Lebensunterhalt abgegangen wird. Die Wohnkosten werden in einer Höhe gedeckelt, die weit unter den realen Mietpreisen am privaten Wohnungsmarkt liegen. Teilweise liegen auch die Mietkosten von gemeinnützigen Wohnungen über den beschlossenen Deckelungen (z. B. Innsbruck Land Deckelung für 3 Personen bei € 591,–, gemeinnütziger Wohnbau TIGEWOSI drei Zimmer € 850,–).